Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung (kurz:GRV) oftmals in der Kritik steht, so ist sie dennoch nach wie vor die tragende Säule der gesamten Altersabsicherung der Bürger in Deutschland. Das System besteht nun schon seit über 100 Jahren und ist vom Grundsatz her auch stabil. Allerdings hat die GRV von der Struktur her mit einem großen Problem zu kämpfen, nämlich der Tatsache, dass die Menschen im Durchschnitt immer älter werden und es im Gegensatz dazu auf der anderen Seite immer weniger jüngere Menschen gibt. Dazu muss man wissen, dass die gesetzliche Rentenversicherung nach einem Umverteilungssystem funktioniert, auch als Generationenvertrag bekannt. Die Arbeitnehmer von heute zahlen in das Rentenversicherungssystem ein, aus dem die Rentner von heute dann ihre Rentenbezüge erhalten. In den letzten Jahren ist die Rente prozentual allerdings gesunken, weil eben ein Arbeitnehmer für immer mehr Rentner „sorgen“ muss.
Rentenversicherung Beiträge
In Deutschland sind alle abhängig Beschäftigten verpflichtet, ihren Beitrag in die staatliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die Höhe des Beitrages zur Rentenversicherung wird auf der Grundlage des Bruttoeinkommens berechnet. Derzeit (2010) muss jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen Beitrag von 19,9 Prozent, gerechnet von Bruttoeinkommen, in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Allerdings wird dieser Beitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen, sodass der Arbeitnehmer selber „nur“ einen Beitragssatz von 9,95 Prozent zu zahlen hat. Der Beitrag wird zwar auf der Grundlage des Bruttoeinkommen berechnet, jedoch nicht bis zu einer unbegrenzten Höhe des Einkommens. Wie auch bei der Krankenversicherung, so gibt es auch im Bereich der Rentenversicherung die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze liegt im Jahre 2010 in den neuen Bundesländern bei einem Bruttojahreseinkommen von 55.800 Euro und in den alten Bundesländern bei 66.000 Euro im Jahr. Über dieses Einkommen hinaus sind dann keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung abzuführen.
Die Versorgungslücke
Auch wenn die GRV vom Grundsatz her stabil ist, so erhält man aktuell als Rentner nur noch rund 60 Prozent des zuletzt erhaltenen Einkommens als monatliche Rentenzahlung, woraus sich eine Versorgungslücke ergibt, die man nur durch private Vorsorge schließen kann, beispielsweise mit einer privaten Rentenversicherung. Derzeit liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren, dieses wird jedoch in kleinen Schritten in den nächsten Jahren bis auf 67 Jahre erhöht. Den Anspruch auf die volle Rente aus der gesetzliche Rentenversicherung hat man jedoch nur dann, wenn man 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wie hoch der Rentenanspruch für den einzelnen Bürger ist, wird mit Hilfe von einem System von Entgeltpunkten errechnet.
Man sammelt als Arbeitnehmer quasi für jede Einzahlung in die Rentenkasse so genannte Entgeltpunkte. Jeder dieser Entgeltpunkte hat einen bestimmten Geldwert, zum Beispiel 25 Euro, und später ergibt sich somit aus der Multiplikation der erreichten Entgeltpunkte und dem dann aktuellen Wert pro Punkt die monatlich zu erhaltende Rente. Beim „Punkte sammeln“ spielt sowohl die Dauer der Einzahlungen eine Rolle als auch die Höhe der Einzahlungen.