
Während alle Arbeitnehmer unter Voraussetzungen einen Anspruch auf die Riester Rente als eine Förderung des Staates zur privaten Altersvorsorge haben, haben die meisten Selbstständigen keinen Anspruch auf die Riester Zulagen. Dennoch gibt es auch für nicht-rentenversicherungspflichtige Selbstständige und die Freiberufler eine Möglichkeit, eine Förderung seitens des Staates im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge zu nutzen – die so genannte Rürup Rente. Benannt wurde diese Rente bzw. Förderung nach dem Ökonomen Bert Rürup, wobei die eigentlich korrekte Bezeichnung nicht Rürup-Rente sonder Basisrente lautet.
Im Gegensatz zur Riester Rente bekommt man jedoch im Rahmen der Basisrente keine direkten Zulagen, sondern es gibt die Möglichkeit des Sonderausgabenabzuges, über welchen man Steuervorteile nutzen kann. Vom Prinzip her funktioniert die Rürup Rente ansonsten fast wie die Riester Rente. Das bedeutet konkret, dass der Bezugsberechtigte Beiträge in einen Sparvertrag einzahlen muss, der bestimmte Bedingungen erfüllen muss.
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Auch im Rahmen der Rürup Rente darf der Sparvertrag nicht enden, bevor der Sparer 60 Jahre alt geworden ist, und der Vertrag muss zudem eine Rentenzahlung beinhalten, wobei auch hier das Kapital garantiert werden muss. Zudem gibt es einen Garantiezins, der derzeit bei 1,75 Prozent liegen muss. Ja nach Höhe des Sparbeitrages und den Einkommensverhältnissen kann der Nutzer der Rürup Rente im Vergleich sogar effektiv mehr Kapital „sparen“ bzw. erhalten, als es im Vergleich bei der Riester Rente der Fall ist. Wie bereits erwähnt, können die Sparbeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden, jedoch nicht in vollem Umfang.
Wer also jährlich zum Beispiel 3.600 Euro in den Sparvertrag einzahlt, kann diese 3.600 Euro nicht in vollem Umfang als Sonderausgaben absetzen. Wie hoch der absetzbare Betrag ist, hängt vom aktuellen Jahr ab, da es hier eine Staffelung gibt. So sind im Jahre 2010 zum Beispiel 70 Prozent der Sparbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Im erwähnten Beispiel von jährlich 3.600 Euro wären das demnach 2.520 Euro. Dieser Prozentsatz von derzeit 70 Prozent erhöht sich Jahr für Jahr um weitere zwei Prozent, sodass 2025 letztendlich 100 Prozent von den Beiträgen abgesetzt werden können, jedoch nur im Maximum 20.000 Euro je Person.
Rürup Rente Beispielrechnung
Legt man nun im Beispielfall von 2.520 absetzbaren Euro einen Steuersatz von 20 Prozent zugrunde, dann würde der Sparer durch den Sonderausgabenabzug jährlich Steuern in Höhe von rund 500 Euro einsparen. Im Vergleich zu den Riester Zulagen wären das zweimal die Grundzulage (Ehepaar) und zudem noch eine Kinderzulage für ein vor 2008 geborenes Kind. Von daher kann man im Bezug auf die Rürup Rente festhalten, dass diese durchaus eine echte „Alternative“ zu Riester Rente ist. Etwas negativ ist für den Sparer allerdings die Tatsache, dass nicht nur der abzugsfähige Prozentsatz steigt, sondern auch der steuerpflichtige Anteil in der Auszahlungsphase von Jahr zu Jahr höher wird. Derzeit (2010) sind 60 Prozent der Auszahlungen aus dem Rürup-Vertrag steuerpflichtig, im Jahre 2040 werden es dann 100 Prozent sein.
Die Rürup Rente wird, wie erwähnt, auch Basisrente genannt. Bei www.basisrentevergleich.net können Sie verschiedene Anbieter von Basisrenten miteinander vergleichen.