Da die private Altersvorsorge vom Stellenwert her immer wichtiger wird in Deutschland, hat sich auch der Staat bereits vor mehr als fünf Jahren dazu entschlossen, seinen Teil zur Förderung der privaten Vorsorge beizutragen. Seither geschieht dieses in Form der Riester Rente. Der Name dieser staatlichen Förderung geht übrigens auf den ehemaligen Sozialminister Walter Riester zurück.
Diese staatliche Förderung gibt es in zwei Varianten, nämlich zum einen in Form der Sonderausgabenabzugsmöglichkeit, von der allerdings nur sehr wenige Bürger Gebrauch machen. Die zweite Form ist wesentlich bekannter und wird auch viel häufiger genutzt, nämlich vom Staat zu erhaltende Zulagen.
Anspruch auf den Erhalt der Zulagen hat jedoch nicht automatisch jeder Bürger, sondern es gibt hier gewisse Voraussetzungen, die man zu erfüllen hat. So haben zunächst einmal nur die Personen einen Anspruch auf die Riester Zulagen, die auch rentenversicherungspflichtig sind. Das sind in erster Linie alle abhängig Beschäftigten, also die Arbeitnehmer, teilweise aber auch einige Gruppen von Selbstständigen. Auch Beamte, Richter, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Kranken- und Arbeitslosengeld haben Anspruch auf die Förderung des Staates.
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Neben den Voraussetzungen, welche in der Person selber liegen, müssen zudem noch formelle Bedingungen erfüllt werden. So muss der Bürger mindestens 60 Euro im Jahr in einen Sparvertrag einzahlen, der zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge dient und die Zertifizierungsvoraussetzungen der Riester Rente erfüllen kann. Zu diesen Voraussetzungen zählt vor allem, dass aus dem Vertrag heraus eine Leibrente gezahlt wird und kein Kapitalwahlrecht besteht, dass die Auszahlung nicht vor dem 60 Lebensjahr des Sparer vorgenommen wird und vor allem, dass der Vertragsinhaber mindestens sein eingezahltes Kapital nebst der Riester Zulagen auch wieder ausgezahlt bekommt.
Die volle Zulagenhöhe der Riester Rente bekommt man, wenn man im Minimum vier Prozent seines Bruttoeinkommens in den riesterfähigen Sparvertrag pro Jahr einzahlt. In diesem Fall erhält man als Bezugsberechtigter eine so genannte Grundzulage in Höhe von jährlich 154 Euro. Auch der Ehepartner einen Bezugsberechtigten kann die Förderung erhalten, sodass ein Ehepaar ohne Kinder auf eine jährliche Förderung von 308 Euro kommen kann.
Riester Rente: Weitere Zulagen
Neben der Grundzulage hat man als Erziehungsberechtigter von Kindern unter 18 Jahren bzw. solange noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht zudem noch den Anspruch auf den Erhalt einer so bezeichneten Kinderzulage im Rahmen der Riester Rente. Die Höhe dieser Zulage richtet sich danach, in welchem Jahr das Kind geboren wurde. Für Kinder, welche bis einschließlich 2007 geboren wurden, erhält man eine Kinderzulage von jährlich 185 Euro. Wurde das Kind hingegen erst ab 2008 geboren, steigt die Höhe der Zulage auf jährlich 300 Euro an. Im Idealfall kann eine vierköpfige Familie somit jährlich 908 Euro an Riester Rente faktisch geschenkt erhalten. Berufseinsteiger im Alter von maximal 25 Jahren erhalten zudem noch einen einmaligen Bonus von 200 Euro im ersten Jahr, also demnach im ersten Jahr eine Grundzulage von 354 Euro.